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   OLG Hamm, 13.06.2012 - I-20 U 151/11   

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https://dejure.org/2012,35164
OLG Hamm, 13.06.2012 - I-20 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2012 - I-20 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - I-20 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Das Hineinfahren in ein Gewässer und die Bergung am nächsten Tag stellen einen einheitlichen Schadensfall mit einmaligem Abzug der Selbstbeteiligung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollkaskoversicherer fordert doppelte Selbstbeteiligung - Porsche-Geländewagen blieb im Flussbett hängen - zweiter Schaden bei der Rettung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrt in Flussbett und Bergung des defekten Fahrzeugs aus Gewässer stellt einheitliches Schadensereignis dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen (im Anschluss an BGH NJW 2008, 2716).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2008, 2716) ist die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen.

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Deshalb ist in Anlehnung an die für den Zeitpunkt der Schadensbemessung geltenden Grundsätze auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem dem Geschädigten das volle wirtschaftliche Äquivalent für das beschädigte Recht zufließt (so BGH NJW 2007, 67, 69 Tz 16).
  • BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Denn nur bei nicht eindeutiger Urteilsformel besteht Veranlassung, zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft die Entscheidungsgründe des Feststellungsurteils heranzuziehen (BGH a.a.O. Tz 13; ebenso BGH NJW 1983, 2032; BGH NJW 1982, 2257; Musielak, 9. Aufl., § 322 ZPO Rz 57; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, 3. Aufl., § 322 ZPO Rz 63. Eine Eindeutigkeit der Urteilsformel hat der BGH a.a.O. bejaht in einem Fall, in dem der Feststellungsauspruch auf den Ersatz "allen" Schadens gerichtet war; diese Urteilsformel hat der BGH (Tz 14) für "eindeutig" erachtet; sie lasse keinen Zweifel daran, dass ohne Einschränkung jeglicher Schaden zu ersetzen sei; deshalb bestehe keine Veranlassung, die Entscheidungsgründe des Feststellungsurteils heranzuziehen.
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Ohnehin ist die Klausel nur Ausdruck des Gedankens, dass die Kaskoversicherung eine Sachversicherung ist und keine Vermögensschäden umfasst, die sich erst an eine Sachwertbeschädigung anschließen (vgl. Senat VersR 2011, 1259 Rz 24 zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Denn nur bei nicht eindeutiger Urteilsformel besteht Veranlassung, zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft die Entscheidungsgründe des Feststellungsurteils heranzuziehen (BGH a.a.O. Tz 13; ebenso BGH NJW 1983, 2032; BGH NJW 1982, 2257; Musielak, 9. Aufl., § 322 ZPO Rz 57; Prütting/Gehrlein/Völzmann-Stickelbrock, 3. Aufl., § 322 ZPO Rz 63. Eine Eindeutigkeit der Urteilsformel hat der BGH a.a.O. bejaht in einem Fall, in dem der Feststellungsauspruch auf den Ersatz "allen" Schadens gerichtet war; diese Urteilsformel hat der BGH (Tz 14) für "eindeutig" erachtet; sie lasse keinen Zweifel daran, dass ohne Einschränkung jeglicher Schaden zu ersetzen sei; deshalb bestehe keine Veranlassung, die Entscheidungsgründe des Feststellungsurteils heranzuziehen.
  • LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07

    Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2012 - 20 U 151/11
    Bereits im Vorprozess (Landgericht Bielefeld 7 O 404/07) hatte sich die Klägerin auf das seitens der Beklagten eingeholte Gutachten des Sachverständigen T2 gestützt, der bezüglich des Motors (= "Wiederherstellungskosten des Motorschadens") Reparaturkosten von netto 3.746,66 EUR und hinsichtlich des Wasserschadens im Innenraum ("Wiederherstellungskosten des Wasserschadens") von mindestens 2.061,60 EUR ermittelt hat.
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